Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Barrierefreie Website Pflicht 2025 – ist Ihr Unternehmen betroffen?

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verlangt von bestimmten Unternehmen, ihre digitalen Angebote nach dem Standard WCAG 2.1 Level AA (EN 301 549) barrierefrei zu gestalten. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen bis zu 50.000 € für KMU und bis 25.000 € für Kleinstunternehmen.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist, empfehlen wir die Rücksprache mit der Wirtschaftskammer oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt.

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Das Gesetz betrifft insbesondere Webshops, E-Banking, Online-Buchungssysteme, E-Ticketing und vergleichbare digitale Dienstleistungen. Eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, maximal 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen – nicht jedoch beim Vertrieb von Produkten. Ob diese Ausnahme für Ihr Unternehmen zutrifft, ist im Detail oft nicht eindeutig – wir gehen das im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen durch.

Mögliche Verwaltungsstrafen: bis zu 80.000 € für Großunternehmen, bis 50.000 € für KMU und bis 25.000 € für Kleinstunternehmen.

Was inklusive ist

  • WCAG-2.1-AA-Grundlage von Anfang an: mitgedacht statt nachträglich aufgesetzt – u. a. Kontrastverhältnisse, Tastaturbedienbarkeit, Alt-Texte, korrekt beschriftete Formularfelder.
  • Automatisierter Accessibility-Check: mit Lighthouse bei jeder gebauten Website – bei unserer eigenen Seite aktuell 100/100.
  • Transparenz zu den Grenzen automatisierter Prüfung: Ein guter automatisierter Score ist ein starker Hinweis, aber kein vollständiger Nachweis für WCAG-Konformität – bestimmte Kriterien (z. B. logische Tab-Reihenfolge, sinnvolle Fokus-Führung) lassen sich nur manuell bzw. mit Screenreader wirklich prüfen. Wir sagen ehrlich, wo wir stehen, statt „vollständig konform“ zu versprechen, ohne das geprüft zu haben.
  • Beratung zur Einordnung: ob Ihr Unternehmen überhaupt unter das BaFG fällt oder unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme.

Für wen

Für alle Einzelunternehmen und KMU in Österreich, die unsicher sind, ob das Barrierefreiheitsgesetz für sie gilt – von Webshop-Betreiber:innen bis zu Dienstleister:innen mit Online-Buchung oder -Terminvereinbarung.

FAQ

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das hängt von Ihrer Unternehmensgröße und Ihrem Angebot ab. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter:innen, unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen, beim Vertrieb von Produkten aber nicht. Wir prüfen das im Erstgespräch mit Ihnen – für eine rechtsverbindliche Einschätzung empfehlen wir zusätzlich Rücksprache mit einer Fachperson.

Was bedeutet WCAG 2.1 AA konkret?

Ein international anerkannter Standard mit rund 50 Einzelkriterien für digitale Barrierefreiheit – u. a. ausreichender Kontrast, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Alt-Texte für Bilder und sinnvoll beschriftete Formulare. Das BaFG verweist auf diesen Standard über die europäische Norm EN 301 549.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Laut Gesetz bis zu 80.000 € für Großunternehmen, bis 50.000 € für KMU und bis 25.000 € für Kleinstunternehmen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Reicht ein automatisierter Test, um „barrierefrei“ zu sein?

Ein automatisierter Test (z. B. Lighthouse) deckt laut Google nur einen Teil der WCAG-Kriterien ab – er ist ein guter erster Hinweis, ersetzt aber keine vollständige manuelle Prüfung. Wir sind hier bewusst zurückhaltend mit Formulierungen wie „100 % konform“.

Gibt es Förderungen für die Umsetzung?

KMU.DIGITAL fördert unter anderem Barrierefreiheits-Checks und WCAG-Anpassungen mit bis zu 40 % der Beratungs- und Umsetzungskosten. Aktuelle Fördersätze bitte direkt bei KMU.DIGITAL prüfen.

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Wir klären gemeinsam, ob und wie das Barrierefreiheitsgesetz für Ihr Unternehmen relevant ist.

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