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Recht & Compliance 5 Min. Lesedauer

Barrierefreiheit ist Pflicht: Was das österreichische Barrierefreiheitsgesetz für deine Website bedeutet

Seit 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich in Kraft. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU national um – und betrifft deutlich mehr Websites, als viele Unternehmer:innen annehmen.

Was das Gesetz konkret regelt

Das BaFG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Im Website-Kontext betrifft das vor allem digitale B2C-Angebote: Onlineshops, E-Banking, Online-Buchungssysteme und E-Ticketing. Als technischer Maßstab gilt dabei der internationale Standard WCAG 2.1 Level AA.

Wer ist betroffen – und wer nicht?

  • Betroffen: Unternehmen mit Webshops, Buchungsstrecken, Online-Zahlungsfunktionen oder vergleichbaren digitalen Verbraucherdienstleistungen.
  • Ausnahme für Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei reinen Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen – beim Verkauf von Produkten gilt diese Ausnahme allerdings nicht.
  • Übergangsregel für Bestandsverträge: Dienstleistungsverträge, die schon vor dem 28. Juni 2025 bestanden, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis maximal 28. Juni 2030 unverändert weiterlaufen.
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Kassenautomaten) haben eigene, teilweise deutlich längere Übergangsfristen.

Was bei Verstößen droht

Bei Nichteinhaltung sind Verwaltungsstrafen vorgesehen – gestaffelt nach Unternehmensgröße. Zuständig für die Marktüberwachung ist das Sozialministeriumservice.

Mögliche Verwaltungsstrafen
  • bis zu 80.000 € für Großunternehmen
  • bis zu 50.000 € für KMU
  • bis zu 25.000 € für Kleinstunternehmen

Was eine barrierefreie Website in der Praxis ausmacht

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, ohne Maus
  • Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder
  • Klar strukturierte Überschriften-Hierarchie (H1, H2, H3 …)
  • Verständliche, einfache Sprache in Formularen und Fehlermeldungen
  • Untertitel bzw. Transkripte für Video- und Audioinhalte

Warum sich das auch ohne gesetzlichen Zwang lohnt

Barrierefreiheit verbessert nicht nur den Zugang für Menschen mit Behinderungen – sie wirkt sich auch auf SEO, mobile Nutzbarkeit und allgemeine Conversion positiv aus. Saubere Struktur und klare Bedienbarkeit kommen am Ende allen Besucher:innen zugute.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BaFG für ein konkretes Unternehmen gilt, sollte im Zweifel mit einer Rechtsberatung geklärt werden.

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